Die bisherige Regelung im Referentenentwurf der EnEV sieht vor, dass der Energiekennwert in Immobilienanzeigen nur angezeigt werden muss, wenn ein Energieausweis bereits vorliegt. Wurde kein Energieausweis im Vorfeld ausgestellt, entfällt diese Pflicht.
Das vollständige geea-Positionspapier zur Novellierung der EnEV steht unter www.geea.info
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater