Die Änderung betrifft alle Zusagen ab 1. Juni 2014. Über bereits gestellte Anträge informiert die KfW-Information für Multiplikatoren.
Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen wurde die Möglichkeit von Teilsanierungen klarer geregelt und das Programmmerkblatt entsprechend angepasst.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater