Zur Verstetigung des Sanierungsmanagements können Kommunen ab dem 1.12.2015 in begründeten Fällen eine Verlängerung des Förderzeitraums um weitere 2 Jahre auf maximal 5 Jahre beantragen, wenn der Förderzeitraum von 3 Jahren für die Aufgabenerfüllung nicht ausreicht. In solchen Fällen kann der Höchstbetrag um bis zu 100.000 Euro auf insgesamt maximal 250.000 Euro für 5 Jahre aufgestockt werden.
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