Die europäische Gebäuderichtlinie fordert von den Mitgliedstaaten die verbindliche Einführung des Niedrigstenergiegebäudes ab 31. Dezember 2018 für öffentliche Gebäude und ab 31. Dezember 2020 für private (Wohn-)Neubauten. Die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, jeweils einen eigenen Weg für die Umsetzung des Niedrigstenergiehauses (englisch: nearly zero-energy building) zu definieren. Die deutsche Bundesregierung hat der EU bislang noch keine Lösung angeboten, wie das Niedrigstenergiehaus in Deutschland umgesetzt werden soll.
Die Petition steht unter www.openpetition.de